Patienteninformation zur Kostenerstattung:
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich heilkundliche Leistungen im Rahmen der üblichen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung stellen.
Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GeBüH werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Für gesetzlich
Versicherte empfiehlt sich daher in vielen Fällen der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Leistungen werden von Privatkassen, Zusatzversicherungen und der Beihilfe in
sehr unterschiedlicher Weise erstattet. Es ist daher ratsam zu Beginn einer längeren Psychotherapie die Kasse darüber zu informieren und sich seine Vertragsunterlagen gründlich anzuschauen. Ich
berate Sie gerne.